Der Elternrat

GEMEINSAM DEN SCHULALLTAG GESTALTEN - FÜR EINE LEBENDIGE SCHULE

Im Elternrat treffen sich Eltern aus allen Jahrgangsstufen, die gemeinsam den Schulalltag aller Kinder positiv mitgestalten möchte. Gemäß dem Hamburger Schulgesetz wirkt der Elternrat als Bindeglied zwischen Eltern, Schulleitung und Lehrkräften bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule mit.

 

Im Elternrat werden Wünsche, Anregungen und Vorschläge zur Gestaltung des Schulalltages gemeinsam mit der Schulleitung und der GBS aufgegriffen und konstruktiv diskutiert.

 

Er ist außerdem an der Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen, z.B. dem Tag der offenen Tür / Adventsbasteln, beteiligt.

 

Der Elternrat trifft sich alle vier bis sechs Wochen mit der Schulleitung und einem Vertreter der GBS. 

 

Alle Eltern der Schule Hasselbrook sind herzlich eingeladen am öffentlichen Teil der Elternratssitzungen teilzunehmen. Bitte melde dich hierzu per E-Mail über er@schulehasselbrook.de an und teile uns mit, welches Thema du besprechen möchtest.

 

Einmal pro Jahr – spätestens sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres - findet für alle Eltern der Schule Hasselbrook die Elternvollversammlung statt. Auch hier werden Themen besprochen, die die Eltern aktuell beschäftigen. Außerdem wird durch die Klassenelternvertreter der neue Elternrat gewählt. Zur Wahl stellen können sich alle Eltern der Schule Hasselbrook. Die Mitgliedschaft endet nach drei Jahren bzw. wenn das Kind die Schule verlässt.

Was wir tun

Mitglieder des Elternrats sind in diesen Gremien vertreten:

 

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule. Sie fördert  die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und weiteren Mitarbeitern der Schule. Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über das Schulprogramm sowie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, und beschließt darüber.

(§§52-56 Hamburgisches Schulgesetz)

 

Der Kreiselternrat

Im Kreiselternrat treffen sich alle Vertreter der Elternräte aus den entsprechenden Schulkreisen. Die Schule Hasselbrook  gehört zum Schulkreis  51, Bezirk Hamburg-Wandsbek. Der Kreiselternrat soll die  Verbindung der Elternräte eines Schulkreises untereinander  und mit der Elternkammer pflegen  und allgemeine  Angelegenheiten des Schulkreises erörtern.

(§75  Hamburgisches Schulgesetz)

   

wo wir uns engagieren

  • Tag der offenen Tür: Beim großen Adventsbasteln präsentiert sich die Schule Hasselbrook allen Interessierten und vor allem natürlich den Kindern, die im nächsten Jahr in die erste Klasse oder in die Vorschule kommen.
  • Sommerfest: Die Schule präsentiert sich auf dem Eilbeker Sommerfest oder veranstaltet ihr eigenes Sommerfest

Was wir bereits erreichen konnten

  • Tempo 30 Zone in den Straßen rund um die Eingänge zum Schulgelände
  • Willkommens-AG: Unterstützung für fremdsprachige SchülerInnen und deren Familien
  • AG Lernzeit: Gemeinsame Beratungen über die Lernzeit mit Lehrerschaft und Hortvertretern

Mitglieder des Elternrats 2023/24

Name

Klasse

Aufgabe

Dirk Heinrich

2e

Vorsitzender, Schulkonferenz

Ümran Cilgin

4a, 1c

stellvertretende Vorsitzende, Schulkonferenz

Johannes Mentzel

1c

Schriftführer

Hayrettin Yildirim

3c

Kreiselternrat

Karolina Houillon

3a, 3e

Schulkonferenz

Ulrike Kuhn

4d

 

Deniz Özenc

2b

Ersatz Schulkonferenz

Christine Noll

2c

 

Thomas Knoop

1e

Schulkonferenz, Ersatz Kreiselternrat

Janette Bleyel

2a

Ersatz Schulkonferenz

Tiziana Marchese

2d

Ersatz Schulkonferenz

Maureen Schnabel

4e

Ersatz Schulkonferenz

 

Häufige Fragen

Was ist die Aufgabe des Elternrats?
  • Eltern bzw. Klassenelternvertreter unterstützen und über aktuelle Schulfragen informieren
  • Zusammenarbeit und Unterstützung von Schulleitung und Lehrern bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
  • öffentlicher Einsatz für die Belange der Schule
  • Teilnahme an Kreiselternrat, Schulkonferenz und Schulvorstand
  • Einberufung der Schulleitung und der Klassenelternvertreter, Eltern und/oder Lehrer um über die Tätigkeiten des Elternrats zu berichten und Fragen des Schullebens zu erörtern (mindestens einmal im Jahr)
Welche Rechte hat der Elternrat?
  • Der Elternrat darf Stellung nehmen vor der Zusammenlegung, Teilung oder Verlegung von Klassen
  • Der Elternrat darf Stellung nehmen zu Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands von grundsätzlicher Bedeutung
  • Schulleitung und Lehrkräfte sollen dem Elternrat Auskünfte erteilen, die für die Aufgabe des Elternrats wichtig sind
  • Teilnahme des Vorstands oder einzelner Vertreter an Klassen- oder Schulstufenelternabenden
Wann finden Elternratssitzungen statt?
  • An im Voraus festgelegten und veröffentlichten Terminen
  • Auf besonderes Verlangen der Schulleitung oder eines Viertels der Elternratsmitglieder muss eine Sitzung binnen zwei Wochen stattfinden
Sind Elternratssitzungen öffentlich?
  • In der Regel sind Elternratssitzungen schulöffentlich für Schulleitung und Klassenelternvertreter.
  • Interessierte Eltern können vom Elternrat zu Sitzungen eingeladen werden
  • In Ausnahmefällen kann der Elternrat auch geheim und ohne Schulleitung tagen
Wann ist der Elternrat beschlussfähig?
  • Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder anwesend ist
Wann, wie und wo wird der Elternrat gewählt?
  • Der Elternrat wird auf der Elternvollversammlung gewählt. Diese findet einmal im Schuljahr, spätestens sechs Wochen nach Schuljahresbeginn statt.
  • Zur Wahl stellen dürfen sich alle Eltern oder Sorgeberechtigte, deren Kinder die Schule besuchen
  • Nur die Elternvertreter aller Klassen dürfen bei der Wahl des neuen Elternrats je eine Stimme abgeben. Bei Verhinderung eines Klassenelternvertreters / einer Klassenelternvertreter/ in kann der/die Stellvertreter/in eine Stimme abgeben
  • Die Wahl kann offen abgehalten werden. Wenn aber ein/e Teilnehmer/in der Elternvollversammlung eine geheime Abstimmung wünscht muss die Wahl geheim abgehalten werden.
  • In einem ersten Wahlgang werden die 9 Elternratsmitglieder gewählt, in einem zweiten Wahlgang werden die Ersatzmitglieder gewählt.
Wie lange amtiert ein Elternratsmitglied?
  • Es ist vorgesehen, dass Elternratsmitglieder für 3 Jahre amtieren, da jedes Jahr bis zu einem Drittel der Elternratsmitglieder ausscheidet.
Wie setzt sich der Vorstand des Elternrats zusammen?
  • Die neuen Elternratsmitglieder wählen den Vorstand im Anschluss an die Elternvollversammlung aus ihrer Mitte.
  • Der Vorstand besteht aus einer/m Vorsitzenden, einer/m Stellvertreter/in und einer/m Schriftführerin
Wann muss der Elternrat aufgelöst werden?
  • Wenn mehr als die Hälfte der Elternratsmitglieder gleichzeitig das Amt niederlegt
  • Wenn die Schule geteilt, zusammengelegt oder geschlossen wird.
Wo finde ich offizielle Angaben zum Elternrat?

Nächste Termine

 

 

 

Alle Eltern sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung wird gebeten

Kontakt zum Elternrat / Newsletter

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