Von ELTERN für ELTERN

Jedes Jahr stellen sich vielen Eltern wieder die selben Fragen rund um das Thema Schule. Oft weiß man nicht woher man die entsprechenden Informationen bekommen kann. Wir haben die häufigsten Fragen und Themen hier zusammengestellt und freuen uns, wenn ihr uns noch mehr Fragen und Antworten zuschickt, die auch andere Eltern interessieren könnten

HOLEN/BRINGEN VON KINDERN

Wo kann ich parken?
  • In der direkten Nähe der Schule Hasselbrook gibt es kaum Parkplätze und insbesondere morgens zu Schulbeginn und mittags nach Schulende ist es schwierig einen Parkplatz zu finden.
  • Wenn möglich bringe dein Kind zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule.
  • Wenn mehrere Kinder in deiner Umgebung wohnen kann man sich auch für den gemeinsamen Weg zur Schule zusammenschließen.
  • Parken oder Halten vor der Schule auf der Hasselbrookstraße und Ritterstraße ist untersagt, denn es gefährdet Schüler, Eltern und Radfahrer und blockiert den Verkehr. Die Polizei kontrolliert hier zu den Stoßzeiten sporadisch.
  • Wenn du dein Kind mit dem Auto bringen musst, suche dir einen Parkplatz in einer der ruhigeren Nebenstraßen und bringe dein Kind den Rest des Weges zu Fuß zur Schule

Geschenke an LehrerINNEN

Welche Geschenke darf man LehrerInnen machen?
  • Grundsätzlich dürfen LehrerInnen keine Geschenke annehmen. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, z.B. Weihnachten, Geburtstag oder Verabschiedung.
  • Es dürfen keine Geldgeschenke gemacht werden und in der Regel darf der Wert des Geschenks 30€ nicht überschreiten. Es empfiehlt sich z.B. als Klasse 1€ pro Kind einzusammeln und dafür eine Kleinigkeit zu besorgen.
  • Manchen Lehrern ist es gar nicht so recht, Geschenke zu empfangen, wenn nicht klar ist, ob diese auch wirklich "erlaubt" sind. Im Zweifelsfall ist es vielleicht besser, etwas ohne materiellen Wert, z.B. etwas selbst gebasteltes zu schenken.
  • Wenn man sich nicht sicher ist sollte man kurz mit der Schulleitung Rücksprache halten.

Umgang mit Konflikten

Wie soll ich mich bei Konflikten verhalten, an denen mein Kind beteiligt ist?
  • Wichtig: Konflikte, die in der Schule entstehen werden zunächst NUR in der Schule behandelt und besprochen. Die verantwortlichen Ansprechpersonen (LehrerInnen oder ErzieherInnen) bemühen sich um eine Lösung des Konflikts und werden sich an die Eltern wenden, wenn sie dies für sinnvoll erachten.
  • Es ist absolut inakzeptabel als Erwachsener andere Kinder wegen Konflikten anzusprechen oder mit ihnen zu schimpfen.
  • Konflikte zwischen den Kindern sollen auch nicht durch die Eltern weitergeführt werden. Bitte spreche auf keinen Fall andere Eltern direkt an, um den Konflikt zu klären! Sollten andere Eltern auf dich zukommen, verweise sie bitte an die LehrerIn/ErzieherIn.
  • Solltest du das Gefühl haben, dass ein Konflikt für dein Kind nicht geklärt ist, wende dich an die LehrerIn oder ErzieherIn.

Ferienbetreuung

Kann ich die Kosten für nicht genutze Ferienbetreuung zurückerstattet bekommen?
  • Wenn dein Kind im Laufe des Schuljahres weniger Ferienbetreuungswochen in Anspruch genommen hat als du zu Anfang des Schuljahres gebucht hattest, können die Kosten unter gewissen Bedingungen zurückerstattet werden.
  • Du musst die Rückerstattung selbst im Schulbüro beantragen, und zwar spätestens zum Stichtag 6 Wochen vor Beginn der Sommerferien.
  • Nach dem Stichtag (6 Wochen vor Beginn der Sommerferien) ist eine Rückerstattung der Kosten nicht mehr möglich.
  • Wenn du dein Kind bis 6 Wochen vor Beginn der Ferien zur Ferienbetreuung angemeldet hast und es dann die Betreuung doch nicht nutzt können die Kosten ebenfalls nicht zurück erstattet werden.

HAST DU Noch mehr Infos von Eltern für Eltern?

Wenn du noch mehr Infos und Antworten auf Fragen hast, die auch andere Eltern interessieren könnten, melde deinen Beitrag gerne an uns. Wir werden ihn dann prüfen und zeitnah hier veröffentlichen.

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